Hagelschäden sind Teilkaskoschäden

 

Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung haben, wird in der Regel die Versicherung komplett für die Reparatur aufkommen.

Um den Schadensrabatt machen Sie sich keine Sorgen! Dieser bleibt auch bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung erhalten.

 

Wir kümmern uns um...

... die Abwicklung

...ein Sachverständigengutachten und

... die Schadensbegleichung usw.